Wer sonst hat Meinungsfreiheit nicht verstanden?
Zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen tritt die AfD mit dem Slogan “AfD. Wer sonst.” an. Wer sonst? Jede andere demokratische Partei! Denn nur die AfD will Sonderrechte im wissenschaftlichen Diskurs und blickt zurück, anstatt nach vorne. Aber lest selbst, welche Forderungen, die AfD in Nordrhein-Westfalen in ihrem Wahlprogramm zum Themenbereich Demokratie und Meinungsfreiheit stellt:
Demokratie und Meinungsfreiheit
“Wissenschaftler dürfen nicht ausgegrenzt werden, wenn sie eine unpopuläre These vertreten. Deshalb muss die Hochschulleitung dafür Sorge tragen, dass an den Hochschulen und Universitäten die Diskursfreiheit wieder vollständig hergestellt wird.” (Kap4 WP AfD NRW)In der Wissenschaft und insbesondere in Deutschland gilt die Meinungsfreiheit. Das heißt alle Meinungen und Thesen dürfen frei geäußert werden. Es bedeutet aber nicht, dass Thesen, die argumentativ schwach sind, nicht widerlegt werden oder niedriger gewichtet werden können. Meinungsfreiheit schützt nicht vor Kritik. Das verwechseln einige auch in Diskussionen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie oder beim Umgang mit dem Klimawandel. Eine solche Forderung widerspricht der Meinungs- und Diskursfreiheit.
“Die vom IPCC (Weltklimarat) gesteuerte Klima-Ideologie betrachten wir als eine politisch gewollte Irreführung, mit der die Menschen moralisch unter Druck gesetzt werden sollen.” (Kap15 WP AfD NRW)Es ist geradezu anmaßend den IPCC als ideologisch gesteuert zu betrachten.Der IPCC gilt gemeinhin als „Goldstandard“ der Klimaforschung. Innerhalb der Wissenschaftscommunity gelten seine Berichte als glaubwürdigste und fundierteste Darstellung des Forschungsstandes zum Klima, dessen Veränderungen sowie Möglichkeiten des Umgangs damit.
In letzter Konsequenz würde das bedeuten, Standbilder von Nationalsozialisten, Kriegsverbrechern und Völkermördern zur Wahrung des historischen Erbes stehen zu lassen. Wer will ernsthaft solchen Menschen auf ewig ein Denkmal setzen?
Vielfalt ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Aber auch der Schutz vor Straftaten, Verleumdung und Hetze muss gewährleistet werden. Eine Regulierung des Rundfunks stellt sicher, dass klar ist, wer für gesendete Inhalte verantwortlich ist. Ein freies Senden beliebigen Inhalts ohne Registrierung eines Verantwortlichen ließe potentiellen Straftäter*innen freien Raum.
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