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Analyse 17.08.2023

Gehört die AfD verboten? – Prüfen wird man ja wohl noch dürfen!

Statement zur Petition für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht

Die aktuellen Entwicklungen rund um die AfD werfen ernsthafte Fragen nach ihrer Vereinbarkeit mit den Grundwerten von Demokratie und Verfassung auf. Erst kürzlich hat der Präsident des Verfassungsschutzes Haldenwang auf die besorgniserregende Tendenz einiger AfD-Protagonist*innen hingewiesen, Hass und Hetze gegen Minderheiten in Deutschland zu verbreiten. Ihre Forderungen verstoßen gegen die Menschenwürde und gefährden sowohl den gesellschaftlichen Zusammenhalt als auch die Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier machte deutlich, dass eine Demokratie die Fähigkeit besitzen muss, sich gegen ihre Feind*innen zu verteidigen. Die deutsche Geschichte hat gezeigt, welche Gefahren entstehen können, wenn antidemokratische Kräfte die Mechanismen der Demokratie ausnutzen, um sie schließlich auszuhöhlen. Als Lehre aus dieser Geschichte wurde die Bundesrepublik Deutschland als wehrhafte Demokratie gegründet.


Grundgesetz schützt Demokratie

Um akuten Bedrohungen entschieden entgegenzutreten zu können, bestimmt Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 im Grundgesetz:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Ergibt die Prüfung, dass die Voraussetzungen für eine Verfassungswidrigkeit erfüllt sind, kann das Bundesverfassungsgericht ein Verbot aussprechen. Einen Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Dabei liegt es in ihrem Ermessen, ob sie ein Verbotsverfahren in Gang setzen wollen. Bisher wurde zweimal ein Parteiverbot ausgesprochen: bei der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP) 1952 und bei der linksextremen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956.

Die Forderung nach einer Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht beruht auf der Erkenntnis, dass eine Überprüfung der Verfassungstreue einer Partei unerlässlich ist, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung der demokratischen Grundordnung vorliegen. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und Expert*innengutachten zeigen deutlich, dass die AfD Tendenzen aufweist, die unsere Demokratie und Verfassung in Frage stellen können.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Forderung nach einer Untersuchung nicht unbedingt ein Plädoyer für ein Verbot der AfD ist. Vielmehr unterstreicht dieser Aufruf, wie wichtig es ist, die demokratischen Institutionen und Prozesse in Deutschland zu schützen. Sollte sich herausstellen, dass die AfD nicht verfassungsfeindlich agiert, wäre dies eine Bestätigung funktionierender demokratischer Kontrollmechanismen. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze ist es jedoch im Sinne einer wehrhaften Demokratie notwendig, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um die Integrität unserer Demokratie zu bewahren.

Die Diskussion über die Prüfung eines Parteiverbots sollte von einer breiten öffentlichen Debatte begleitet werden, in der die Prinzipien der Demokratie und die historische Verantwortung Deutschlands im Vordergrund stehen.

Indem die demokratischen Prozesse genutzt und die unabhängigen Institutionen einbezogen werden, wird sichergestellt, dass die Grundwerte, auf denen unsere Gesellschaft aufgebaut ist, geschützt werden.

Du willst mehr über die Petition von Volksverpetzer wissen und/oder sie unterzeichnen? Hier entlang: https://innn.it/afdverbot

Wie auch immer sich der*die Einzelne dazu verhält, unsere Strategie bleibt weiterhin: Mit Argumenten radikal höflich gegen Rechtspopulismus!

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